Arbeitszeitbetrug: Beweislast liegt beim Arbeitgeber
Ein Spesen-, Abrechnungs- oder Arbeitszeitbetrug ist rechtlich gesehen eine betrügerische Handlung und rechtfertigt damit unabhängig von der Betrugshöhe eine fristlose Kündigung. Denn: Der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossene Vertrag regelt die zu leistende Arbeit sowie den hierfür zu zahlenden Verdienst. Verstößt der Mitarbeiter gegen diese Vereinbarung, handelt er strafbar.
Die Arbeits- und Zivilgerichte sind in der Regel bei dieser Art Vergehen nicht nachsichtig. Einziges Problem: Die Beweislast liegt in diesen Fällen beim Arbeitgeber. Ein Fall für die ZAD geprüften Privatermittler (IHK-zertifiziert) der Detektei Lentz®. Wir observieren den betreffenden Mitarbeiter – meist über die Dauer von ein bis zwei Wochen – und dokumentieren lückenlos dessen Tagesablauf.
Dazu gehören unter anderem Informationen zu seinem exakten Arbeitsbeginn und –ende sowie sonstigen erkennbaren Aktivitäten und eingelegte Arbeitspausen. Gerade bei Außendienstmitarbeitern, Handelsvertretern usw. dokumentieren unsere Detektive hier schon mal Diskrepanzen von mehr als 10 Stunden pro Woche: Arbeitszeitbetrug.
Besteht nicht nur der Verdacht auf Arbeitszeitbetrug sondern auch auf Spesenbetrug, dokumentieren die Detektive ebenfalls alle zurückgelegten Fahrtstrecken sowie die besuchten Adressen des Mitarbeiters inklusive Uhrzeit und Aufenthaltsdauer. Nach Ende der Observation erhalten die Mandanten neben der schriftlichen Dokumentation ebenfalls digitale Fotos sowie Videoaufzeichnungen, die die visuelle Beweissicherung unterstützen.
Arbeitszeitbetrug – der Nachweis birgt Vorteile für beide Seiten
Die Beobachtungen werden dann mit den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen abgeglichen und auf mögliche Abweichungen hin überprüft. Können die Detektive einem Mitarbeiter auf diese Art ein Spesen- oder Arbeitszeitbetrug nachweisen, konfrontieren sie ihn mit den Fakten. Erfahrungsgemäß willigen mehr als 95 Prozent aller Mitarbeiter daraufhin einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses ein. Dies hat Vorteile für beide Seiten: Der Arbeitgeber hat keine unnötigen Kosten mehr und der Mitarbeiter entgeht einer möglichen Strafanzeige. Außerdem erhält er eventuell noch ein annehmbares Arbeitszeugnis, das ihm trotz Arbeitszeitbetrug den Einstieg in ein neues Unternehmen erleichtert. Kommt es trotzdem zu einer Verhandlung, können unsere Detektive, die an der Observation beteiligt waren, auch als Zeugen geladen werden.
Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Spesen- oder Arbeitszeitbetrugs zu sein, zögern Sie nicht, uns unverbindlich und gebührenfrei über Telefon oder unser Kontaktformular zu kontaktieren. Wir beraten Sie unverbindlich, wie Sie sich mit Hilfe der Detektei Lentz® Gewissheit verschaffen können. Gewissheit die sich bezahlt macht. Wie für seriöse Detekteien üblich, berechnet unsere Detektei alle Kosten weltweit immer erst ab dem jeweiligen Einsatzort und dokumentiert alle Kosten so, dass diese von ihrem des Arbeitszeitbetrugs überführten Mitarbeiter nach §91 ZPO. zu tragen sind.


