Grundsätzlich steht es jedem Mitarbeiter frei, neben dem Hauptjob weiteren - auch gewerblichen – entgeltlichen Tätigkeiten nachzugehen. Sie nehmen damit das Recht jedes Arbeitnehmers auf freie Berufswahl wahr, die auch die Freiheit zu Nebenjobs beinhaltet. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Nebentätigkeit nicht genehmigen. In vielen Arbeitsverträgen gibt es aber zumindest eine Vereinbarung, dass der Mitarbeiter den Arbeitgeber über Nebentätigkeiten informiert. Unbedingte Informationspflicht liegt vor, wenn die Tätigkeiten die Interessen des Arbeitgebers berühren.
Nebenbeschäftigung von Mitarbeiter kann die Existenz des Betriebes gefährden.Eine Nebentätigkeit darf definitiv nicht ausgeübt werden, wenn
Des Weiteren ist es nicht erlaubt, im Urlaub oder in Zeiten von Arbeitsunfähigkeit einer Nebentätigkeit nachzugehen.
Vor allem wenn es um das Thema Konkurrenz geht, sollte eine Detektei eingeschaltet werden. Nicht nur, dass Schwarzarbeit in Deutschland strafbar ist. Ein solches Verhalten gefährdet das Unternehmen. Fehlt dem Betrieb der nötige Umsatz, kann der Firmenchef die Gehälter nicht mehr bezahlen und muss eben diese Mitarbeiter entlassen. Leider dann auch die ehrlichen Mitarbeiter.
Im Laufe der Jahre sind uns eine Reihe Fälle begegnet, die sich leider so zugetragen haben: Der Unternehmensberater, der die lukrativsten Aufträge selbst in die eigene Tasche bearbeitete. Der Maler, der sich Leiter, Pinsel, ja sogar das Malerband, von seinem Chef am Freitag mitnahm, um am Wochenende zwei komplette Wohnungen für je 900,00€ zu renovieren. Die gleichen Wohnungen, für die sein Chef zuvor angeblich überhöhte Angebote über 2.000,00 € abgegeben hatte. Der KFZ-Mechaniker, der in seiner Hobbywerkstatt die Autos der Kunden repariert, die bei seinem Chef – wegen der vorgeblich zu hohen Werkstattpreise – nur noch die Teile kaufen. Das Werkzeug „lieh“ sich der Mechaniker mal übers Wochenende aus.


Erfahrene und geprüfte Detektive (ZAD) können helfen, solche Sachverhalte absolut gerichtsverwertbar aufzuklären, zu dokumentieren, zu beweisen oder – unter Umständen – auch völlig zu entkräften und zu Unrecht verdächtigte Mitarbeiter zu rehabilitieren. Liegt ein konkreter Verdacht vor, ist das allerdings nur selten der Fall.
In jedem Fall haben Sie hinterher absolute Gewissheit und können Ihre Entscheidung aufgrund harter Fakten und nicht aufgrund irgendwelcher Spekulationen, irgendwelcher Vermutungen oder Gerüchte treffen.
Lassen Sie sich unverbindlich durch uns beraten! Unser vom TÜV-Rheinland TÜV-CERT® zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem garantiert Ihnen nicht nur erstklassige Beratung vor der unkomplizierten Auftragserteilung, sondern auch eine professionelle und gerichtlich voll anerkannte Beweisführung, ausschließlich durch geprüfte Detektive (ZAD).