Mitarbeiter, die im Auftrag des Unternehmens unterwegs sind, zahlen Hotelübernachtungen, Bewirtung, Benzinkosten u. ä. zunächst aus eigener Tasche. Die Quittungen und Abrechnungen ersetzt der Arbeitgeber dann. Hier ist die Versuchung groß, sich steuerfrei zusätzliche Einnahmen zu verschaffen. Man hat es doch verdient, oder? Nein, denn zwischen Unternehmen und Mitarbeiter wurde ein Arbeitsvertrag vereinbart, der klar die zu leistende Arbeit und den Verdienst regelt. Lässt sich der Mitarbeiter nun falsche oder nicht vorhandene Kosten erstatten, handelt er strafbar.
Eine weit verbreitete Betrugsart ist die falsche Abrechnung von Fahrtstrecken und Rechnungen.Die Arbeits- und Zivilgerichte sind in der Regel nicht nachsichtig bei solchen Vergehen. Es bedarf allerdings stichhaltiger Beweise von Seiten des Unternehmens. Erfahrungsgemäß willigen über 95% der Mitarbeiter, die von unseren Mandanten mit den Berichten unserer Detektei konfrontiert wurden, einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu. Der Mitarbeiter umgeht so eine mögliche Strafanzeige und erhält vielleicht doch noch ein halbwegs gutes Arbeitszeugnis. Denn: Wird ein Mitarbeiter wegen eines erwiesenen Spesenbetrugs, Arbeitszeitbetrugs oder Abrechnungsbetrugs entlassen, so darf dies auch im Arbeitszeugnis vermerkt werden, so die aktuelle Rechtsprechung!
Wir observieren Ihren Mitarbeiter – meist über die Dauer von zunächst einer Woche – komplett und dokumentieren absolut lückenlos
Sie können dann unseren Tätigkeitsbericht mit den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen und ggf. den Spesenabrechnungen bzw. Reisekostenabrechnungen Ihres Mitarbeiters abgleichen und so ganz klar Ungereimtheiten und Betrügereien aufdecken und vor allen Dingen gerichtsverwertbar beweisen.
Neben dieser schriftlichen Dokumentation erhalten Sie auch eine nachvollziehbare visuelle Beweissicherung in Form digitaler Fotos und Videoaufzeichnungen, die wir Ihnen zum bequemen Archivieren auf entsprechenden CDs bzw. DVDs liefern. Selbstverständlich sind alle unsere, an einer solchen Observation beteiligten, Detektive in den jeweiligen Tagesberichten mit vollem Vornamen und Familiennamen genannt und können jederzeit über unsere Firmenanschrift als Zeugen geladen werden; meist ist dies jedoch gar nicht mehr erforderlich.


Sie vermuten, dass ein Mitarbeiter vorsätzlich falsche Reiseberichte oder Bewirtungsbelege vorlegt? Die Kilometerabrechnung stimmt nicht?
Äußern Sie keinen falschen Verdacht! Vor Gericht ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht. Wenn Sie wirklich sicher gehen wollen, benötigen Sie gerichtsverwertbares Material, mit dem Sie auch den betreffenden Mitarbeiter konfrontieren können. Eine versierte und erfahrene Detektei kann Ihnen als Firmeninhaber oder Geschäftsführer helfen, langwierige Arbeitsgerichtsverfahren zu vermeiden. Letztlich dient diese Maßnahme auch zur Sicherung der übrigen Arbeitsplätze, im Interesse Ihrer ehrlichen und engagierten Mitarbeiter.
Lassen Sie sich unverbindlich durch uns beraten! Unser vom TÜV-Rheinland TÜV-CERT® zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem garantiert Ihnen nicht nur erstklassige Beratung vor der unkomplizierten Auftragserteilung, sondern auch eine professionelle und gerichtlich voll anerkannte Beweisführung, ausschließlich durch geprüfte Detektive (ZAD).